Bedingungen und Konditionen
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten - soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgehen - für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Sensora Smart AG, 5200 Brugg AG, Schweiz und ihren Kunden innerhalb der folgenden Geschäftsbereiche:
a) Verkauf von Beleuchtungskörpern aller Art und dazugehörigem Zubehör;
b) Lieferung von Verkaufsprodukten und deren allfällige Installation;
c) Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere Projektdienstleistungen;
d) Lichtplanung und Beratung.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil der in Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsverhältnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Bestimmungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von Sensora Smart AG ausdrücklich und schriftlich angeboten oder akzeptiert werden.
1.3 Mit dem Eingehen eines Rechtsverhältnisses mit Sensora Smart AG - insbesondere mit dem Abschluss eines Vertrages - erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
1.4 Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des Kunden (z.B. Einkaufs- oder Ausschreibungsbedingungen) sowie allfällige Änderungen dieser AGB sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, Sensora Smart AG stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn solche Dokumente einer Bestellung oder "Auftragsbestätigung" beigefügt sind oder der Sensora Smart AG anderweitig mitgeteilt werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle von Sensora Smart AG abgegebenen Angebote, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne etc. sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder zurückgezogen werden, sofern im jeweiligen Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
2.2 Bestellungen, Kaufanträge und "Auftragsbestätigungen" des Kunden gelten lediglich als Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.3 Sofern ein Angebot nicht ausdrücklich von Sensora Smart AG als verbindlich erklärt wird, kommt ein Vertrag erst durch die Annahme durch Sensora Smart AG zustande. Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, Lieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung durch Sensora Smart AG erfolgen.
2.4 Im Falle einer verbindlichen Offerte von Sensora Smart AG kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Annahme durch den Kunden zustande.
2.5 Nach Vertragsabschluss sind Änderungen oder Annullierungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
3. Lieferfristen und -termine
Sensora Smart AG ist bestrebt, vereinbarte Lieferfristen und -termine einzuhalten. Sensora Smart AG kann jedoch keine Gewähr für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen übernehmen.
Verzögerungen können sich insbesondere durch Verzögerungen ergeben, die durch den Kunden oder Dritte verursacht werden (z.B. verspätete planerische und/oder bauliche und/oder sonstige Genehmigungen, verspätete Unterzeichnung von terminrelevanten Änderungsaufträgen oder vom Kunden gewünschte Änderungen), oder allgemein durch fehlende oder ungenügende Vorbereitung/Unterstützung durch den Kunden oder Dritte, oder durch neue Erkenntnisse oder geltende Sicherheitsvorschriften. Sensora Smart AG haftet nicht für solche Terminverschiebungen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kunde hat Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen sind unzulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig.
4.2 Ist der Kunde zur Leistung von Voraus- und/oder Anzahlungen verpflichtet, ist die Sensora Smart AG erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistung verpflichtet.
4.3 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich das Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, sind ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von 6% und Mahngebühren fällig, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die Sensora Smart AG berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden an einen Dritten zu übertragen.
4.4 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich eingereicht werden, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
5. Eigentum und geistiges Eigentum
5.1 Sensora Smart AG und/oder ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an Angebots-, Projekt- und Ausführungsunterlagen, Beschreibungen, Plänen, Skizzen, Abbildungen, Mustern, Dokumenten, Datenträgern und sonstigen technischen Unterlagen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen, einschliesslich Patent-, Urheber- und sonstiger Immaterialgüterrechte. Diese Unterlagen sind dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden. Auf Verlangen sind sie an Sensora Smart AG zurückzugeben. Der Kunde anerkennt diese Rechte der Sensora Smart AG und/oder ihrer Lizenzgeber.
5.2 Sensora Smart AG bestätigt, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellten Beschreibungen, Prospekte, Pläne, Unterlagen und Datenträger nach bestem Wissen und Gewissen keine Rechte Dritter verletzen. Sensora Smart AG übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass solche Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
5.3 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen - insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.
6. Haftung und Haftungsausschluss
6.1 Die Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht. Die Sensora Smart AG haftet jedoch in keinem Fall für:
a) leichte Fahrlässigkeit;
b) indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
c) nicht realisierte Einsparungen;
d) Schäden aus Lieferungen oder Leistungen, insbesondere wenn diese durch Nichtzahlung oder Zahlungsverzug des Kunden verursacht werden; und
e) Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen der Sensora Smart AG, sei es vertraglich oder ausservertraglich.
6.2 Sensora Smart AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streiks, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen verursacht werden. Sensora Smart AG haftet auch nicht für Schäden, die aus unsachgemässer, nicht vertragsgemässer oder rechtswidriger Verwendung der Produkte oder aus ungenügender Mitwirkung des Kunden entstehen.
B. Verkauf und Lieferungen
7. Preise und besondere Kosten
7.1 Alle Preise für Beleuchtungskörper verstehen sich ohne Leuchtmittel, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.2 Unterschreitet der Versandwert einer Bestellung einen Nettobetrag von CHF 100, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20 erhoben.
7.3 Speziell auf Wunsch eines Interessenten erstellte Lichtpläne können mit CHF 120.-/Stunde verrechnet werden, wenn danach kein entsprechender Auftrag erteilt wird.
8. Lieferungen
8.1 Die Sensora Smart AG bestimmt die Versandart und ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern.
8.2 Die Lieferung erfolgt an die Adresse oder Baustelle des Kunden. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden.
8.3 Die Anlieferung erfolgt ebenerdig oder an eine Rampe. Der Kunde stellt auf eigene Kosten das für das Abladen notwendige Personal zur Verfügung.
8.4 Die Unterschrift eines Mitarbeiters des Kunden dient als Bestätigung, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
8.5 Der Transport der Waren erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
9. Verpackung
Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.
10. Rücksendungen
10.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und frachtfrei angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerartikel zurückgenommen.
10.2 Sonderanfertigungen, nicht lagernde Artikel, veränderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) und Leuchtmittel werden nicht zurückgenommen.
10.3 Unbeschädigte Lagerware wird mit maximal 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben.
10.4 Bei beschädigten Rücksendungen werden die Reparaturkosten dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Fehlende Teile (z.B. Montagematerial) oder Originalverpackungen müssen ebenfalls vom Kunden bezahlt werden.
10.5 Eventuell anfallende vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) sind in allen Verkaufspreisen bereits enthalten.
11. Minder-/Falschlieferungen und Defekte
Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen zu prüfen. Minderlieferungen, Falschlieferungen und allfällige Mängel sind der Sensora Smart AG innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Lieferung/Produkt als genehmigt und vertragsgemäss erfüllt, es sei denn, der Mangel wäre auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar gewesen.
12. Gewährleistung
12.1 Die Gewährleistung für die von Sensora Smart AG vertriebenen Produkte beträgt 5 Jahre ab Lieferdatum, sofern nicht anders angegeben. Ausgenommen sind Verschleissteile wie herkömmliche LED-Leuchtmittel oder Notlichtbatterien. Für LED-Leuchten gilt die Garantie auch, wenn die durchschnittliche Nennausfallrate überschritten wird (>0.2% pro 1'000 Betriebsstunden) oder der Lichtstromrückgang 30% pro 50'000 Betriebsstunden übersteigt. Die Garantie beschränkt sich auf Mängel, die nachweislich auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, die Sensora Smart AG zuzuschreiben sind. Durch den Ersatz von defekten Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiezeit für die Ersatzstücke nicht neu zu laufen.
12.2 Im Garantiefall kann Sensora Smart AG nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt reparieren, durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder einen Preisnachlass gewähren.
12.3 Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für Programmierung, Transport, Demontage, Neuinstallation von Leuchten/Geräten oder Komponenten sowie allfällige Folgeschäden übernommen.
12.4 Keine Gewährleistung besteht für Produkte, die vom Kunden oder von Dritten verändert oder repariert wurden oder bei denen Installations-/Bedienungsanweisungen nicht befolgt wurden.
12.5 Für Leuchten und Geräte, die nach Entwürfen/Modellen des Kunden hergestellt wurden, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen, wenn Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird eine Überprüfung oder Änderung durch die elektrische Prüfstelle erforderlich, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
12.6 Ausser bei Preisminderungen setzen Gewährleistungsansprüche voraus, dass das defekte Material verpackt und frachtfrei an Sensora Smart AG geschickt wird.
12.7 Hinweis zur Lebensdauer: Die Lebensdauer von Beleuchtungsprodukten hängt von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standardbetriebsbedingungen ab. Leuchten sind Verschleißteile mit sehr unterschiedlicher Lebensdauer (ca. 1.000 bis 60.000 Stunden) und werden stark von den Betriebsbedingungen beeinflusst. Die Lebensdauer wird typischerweise in Betriebsstunden angegeben (z.B. mittlere Lebensdauer = 50.000 Stunden), die unter genormten Bedingungen ermittelt wurden, die von den realen Einsatzbedingungen abweichen können. Bei der Angabe in Betriebsjahren wird von Standardbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und typischen Wartungsintervallen ausgegangen. Im Übrigen wird auf die produktspezifischen Angaben in den Produktdatenblättern der Sensora Smart AG und/oder der Hersteller verwiesen.
12.8 Aufgrund des technischen Fortschritts und nutzungsbedingter Lichtstromänderungen können Nachlieferungen von LED-Lichtquellen in den Lichteigenschaften von Originalprodukten abweichen. Solche Abweichungen sind durch die Halbleiter-Alterung bedingt und müssen akzeptiert werden und stellen keinen Mangel dar.
C. Leistungen
13. Gegenstand und Umfang
13.1 Art und Umfang der von Sensora Smart AG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder Leistungsverzeichnis und/oder der Auftragsbestätigung und/oder den verbindlichen Projektangeboten.
13.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht in den Grundleistungen enthalten und müssen separat bezahlt werden (nicht abschliessend):
- Planungskosten;
- Materialkosten, insbesondere Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Lampen, etc;
- Software-Upgrades und Funktionserweiterungen;
- Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete;
- Transportkosten;
- Reisekosten;
- Dienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Mo-Fr, 06:00-18:00);
- Behebung von Mängeln, die nicht durch von Sensora Smart AG gelieferte Produkte verursacht wurden (z.B. defekte/fehlende elektrische Leitungen, defekte Steuer-/Hauptsicherungen, Brand-/Wasserschäden oder andere Ursachen, die ausserhalb der Kontrolle von Sensora Smart AG liegen);
- Probleme, die durch eine nicht von Sensora Smart AG durchgeführte Installation verursacht wurden;
- Probleme, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung der von Sensora Smart AG gelieferten Produkte verursacht werden;
- Probleme, die sich aus der Verwendung von Software mit Produkten ergeben, deren Software und/oder Produkte nicht von Sensora Smart AG geliefert wurden;
- Probleme, die durch Änderungen/Reparaturen/andere Eingriffe durch den Kunden oder Dritte verursacht werden;
- Probleme, die durch die Verletzung des Vertrages und/oder dieser AGB durch den Kunden verursacht wurden.
Für zusätzliche Leistungen kann Sensora Smart AG nach eigenem Ermessen Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen.
14. Einschaltung von Dritten
Sensora Smart AG ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.
15. Rechte bei Mängeln (Dienstleistungen)
15.1 Der Kunde hat die Leistungsergebnisse unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt das Leistungsergebnis als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar.
15.2 Zeigen sich später Mängel, so müssen diese innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden, andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
15.3 Eine allfällige Gewährleistungspflicht der Sensora Smart AG besteht ausschliesslich in Nachbesserungsarbeiten, es sei denn, die Nachbesserung würde unverhältnismässige Kosten verursachen. In diesem Fall beschränkt sich die Gewährleistung auf eine Preisminderung. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
15.4 Jegliche Mängelrechte und jegliche Ersatzpflicht sind ausgeschlossen, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe/Änderungen an der Anlage vornehmen, Installations-/Inbetriebnahme-/Benutzungsbedingungen nicht eingehalten werden oder gesetzliche/behördliche Zulassungsvorschriften nicht erfüllt sind.
16. Preise und Entschädigung (Dienstleistungen)
16.1 Die Preise und Entschädigungen sind in den jeweiligen Verträgen, Dienstleistungsangeboten, Preislisten etc. der Sensora Smart AG festgelegt.
16.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Projektdienstleistungen und Kundendienstarbeiten (Störungen, Reparaturen, Modifikationen) nach Zeitaufwand zu dem in der Offerte aufgeführten Stundensatz verrechnet. Wartungsverträge werden jährlich im Voraus zu Beginn eines jeden Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert nach Aufwand abgerechnet.
16.3 Soweit nicht anders vereinbart, werden für Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten folgende Zuschläge erhoben:
- Mo-Fr, 18:00-23:00 Uhr: 25%.
- Mo-Fr, 23:00-06:00: 50%
- Samstag: 50%
- Sonntage und Feiertage: 100%
16.4 Alle Preise und Entschädigungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und netto, in Schweizer Franken, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
17. Pflichten des Kunden
17.1 Der Kunde darf keine Servicearbeiten oder Störungsbehebungen am System durch Dritte vornehmen lassen, es sei denn, Sensora Smart AG hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
17.2 Der Kunde muss Sensora Smart AG eine mit dem System vertraute Person für die Serviceleistungen zur Verfügung stellen.
17.3 Der Kunde hat die Serviceleistungen zu ermöglichen und alle notwendigen Hilfsmittel (z.B. Leitern, Gerüste, Arbeitskörbe, Scherenbühnen) zur Verfügung zu stellen.
17.4 Alle Anlagenteile müssen für Sensora Smart AG und deren Servicepersonal frei zugänglich sein. Sind Teile nicht zugänglich und ist eine Demontage erforderlich, kann Sensora Smart AG den Zeit- und Materialaufwand gesondert in Rechnung stellen.
17.5 Auf Verlangen hat der Kunde die gesamte Anlage oder Teile davon für die Dauer der Serviceleistung vorübergehend stillzulegen.
17.6 Der Kunde hat Sensora Smart AG unverzüglich über alle wesentlichen, die Anlage oder die Leistungserbringung betreffenden Umstände zu informieren.
17.7 Der Kunde hat ein Systemlogbuch zu führen, in dem er Inspektionen, Wartungen, Reparaturen etc. dokumentiert. Anfragen zur Störungsbehebung müssen eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung und die Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers enthalten.
17.8 Ist ein Servicetermin vereinbart und kann die Dienstleistung aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Sensora Smart AG liegen, nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde alle vergeblichen Aufwendungen (Zeit, Kosten, Reise etc.) zu ersetzen.
17.9 Sind besondere Sicherheitsmassnahmen oder -vorschriften zu beachten, so hat der Kunde Sensora Smart AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Eine allfällige Schulung des Servicepersonals von Sensora Smart AG geht zu Lasten des Kunden. Sensora Smart AG kann zudem Zeit, Spesen und Reisekosten separat in Rechnung stellen.
D. Schlussbestimmungen
18. Abtretung
Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt oder im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, kann eine Partei Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert oder verzögert werden.
19. Änderungen der AGB's
Die Sensora Smart AG kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden mitgeteilt werden, für alle danach begründeten Rechtsverhältnisse.
20. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder dieser AGB im Ganzen.
21. Geltendes Recht und Gerichtsstand
21.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Sensora Smart AG unterstehen dem schweizerischen Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Übereinkommen) findet keine Anwendung.
21.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sensora Smart AG. Sensora Smart AG kann alternativ das zuständige Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Kunden anrufen.